AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(Stand: 5. November 2025)
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. · Stand: 5.11.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferbedingungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Geschäftsschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruht.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuer und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe von derzeit (2025) 3,00 EUR/Erwachsenen und Nacht (Kleinkinder bis einschließlich fünf Jahren bezahlen keine Kurtaxe und Kinder von sechs bis einschließlich 15 Jahren bezahlen 1,00 EUR/Nacht). Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sie dürfen Ihre Rechnung gerne in bar, EC-Karte, Maestro, Visa, American Express oder MasterCard bezahlen. Wurde Zahlung (Debitor) auf der Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, ohne jeden Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückständen des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag Allgemeinen Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag Allgemeinen Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Für jede Reservierung von Leistungen werden die Bedingungen der Stornierung und/oder Änderung in der Bestätigung klargestellt. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich in Schriftform zustimmt. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, mindestens 90 % der gebuchten Leistungen zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglichen gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zu festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere nicht vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Ansehens des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannten Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der SPA-Bereich steht dem Kunden ebenfalls ab 15:00 Uhr am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer geräumt, in ordentlichen und unbeschädigten Zustand dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr eine Gebühr von 50 EUR in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr eine Gebühr von 100 % des Logispreises gemäß aktueller Tagesrate in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Besondere Bestimmungen für den Wellnessbereich
8.1 Der SPA-Bereich ist von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.
8.2 Babys und Kleinkinder unter zwei Jahren ist der Aufenthalt im Pool und Whirlpool nicht gestattet. Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zu den Saunen, dem Dampfbad, den Infrarotkabinen, den Ruheräumen und dem Fitnessraum. Kinder unter 16 Jahren dürfen den SPA-Bereich nur unter Beaufsichtigung der Eltern aufsuchen.
8.3 Das Hotel kann das Hallenbad, den Saunenbereich und den Fitnessraum vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten oder Ähnliches notwendig ist.
9. Gutscheineinlösung
9.1 Gutscheine können nur im Original eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass wir den Gutschein am Anreisetag benötigen.
9.2 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
9.3 Es wird keine Haftung für eine verspätete Zustellung auf dem Postweg übernommen.
9.4 Der Gutschein ist erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde.
9.5 Sachgutscheine wie z. B. Frühstück etc. oder Paketgutscheine des Hotels können ebenfalls für andere Leistungen im vergleichbaren Wertumfang eingelöst werden.
9.6 Generell bleibt der Wert Ihres Gutscheines bis drei Jahre ab Ausstellungsdatum erhalten. Bei Sach- oder Paketgutscheinen ändern sich ggf. regelmäßig die Leistungen und Preise. Daher wird bei diesen Gutscheinen nach einem Jahr der Wert des Gutscheins mit der aktuell gebuchten Leistung verrechnet.
10. Schadensersatz bei außergewöhnlicher Verschmutzung und dadurch notwendiger Sperrung des Zimmers
10.1 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer in einem ordentlichen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder übermäßigem hinterlassenem Müll behält sich das Hotel vor, eine Pauschale in Höhe von 150 EUR für eine Intensivreinigung sowie die fachgerechte Müllentsorgung zu berechnen. Sollte das betroffene Zimmer aufgrund der Verunreinigung vorübergehend nicht vermietbar sein, wird zusätzlich eine Ausfallpauschale von 90 % des Logispreises gemäß aktueller Tagesrate erhoben, bis das Zimmer wieder regulär genutzt werden kann. Diese Regelung stützt sich auf die vertragliche Nebenpflicht des Gastes zur pfleglichen Behandlung der Mietsache gemäß § 241 Abs. 2 BGB sowie auf § 280 Abs. 1 BGB, wonach bei Pflichtverletzung ein Schadensersatz entsteht. Die Ausfallpauschale dient der Kompensation des Nutzungsausfalls und ist rechtlich zulässig, sofern sie transparent kommuniziert und im Verhältnis zum tatsächlichen Schaden steht.
10.2 Verursacht der Kunde Schäden an der Zimmereinrichtung oder am Inventar, ist das Hotel berechtigt, die hierdurch entstehenden Reparatur- oder Ersatzkosten dem Kunden in Rechnung stellen.
11. Schadensersatz bei Nichtbeachtung des Rauchverbots
11.1 Das Hotel ist als Nichtraucherhotel ausgewiesen, das Rauchen auf den Balkonen ist nicht gestattet. Die Raucherbereiche an den Ein- und Ausgängen sind entsprechend gekennzeichnet. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Hotelgelände untersagt.
11.2 Bei Nichteinhalten des Rauchverbotes behält sich das Hotel vor, einen Schadensersatz für die evtl. Nichtvermietbarkeit in Höhe von 90 % des Zimmerpreises zu verlangen.
11.3 In jeden Fall ist das Hotel für die zusätzlich notwendige Reinigungsarbeit mit 250 EUR zu entschädigen.
12. Schadensersatz bei nicht schriftlich vorangemeldeten Tieren
12.1 Nach schriftlicher Voranmeldung können Hunde im Hotel aufgenommen werden, Schlafkorb, Näpfe und Leinen bitten wir mitzubringen. Die Gebühr beträgt 19,00 EUR pro Hund und Nacht ohne Futter. Die maximale Anzahl an Hunden pro gebuchtem Zimmer beträgt zwei Tiere. Katzen und andere Tiere können wir nicht beherbergen.
12.2 Hunde sind weder im Wellness- und Seminarbereich noch in unserem Restaurant im Haupthaus aus hygienischen Gründen gestattet, da in unserem Restaurant Frühstück und Abendessen in Buffetform stattfinden. Wenn unser Galerierestaurant nicht von Gruppen exklusiv gebucht wurde, ist hier eine Mitnahme des Hundes zum Frühstück und Abendessen möglich. Ruhige Hunde sind in unserem Seehaus und an der Hotelbar erlaubt. Wir bitten um Verständnis, dass Hunde bei gegebenem Anlass des Raumes verwiesen werden dürfen.
12.3 Bei starker Verschmutzung des Zimmers durch den Hund bzw. die Hunde behält sich das Hotel vor eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150 EUR zu berechnen.
12.4 Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung und Verunreinigungen, die über den gewöhnlichen Umgang eines Haustieres hinaus gehen.
13. Besondere Bedingungen für Reiseverträge
13.1 Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen, ist ein Herabsetzung des Gesamtentgeltes nicht zulässig.
13.2 Das Hotel haftet nur für von ihm selbst oder in seinem Namen und Auftrag erbrachte Sonderleistungen. Soweit die Sonderleistungen vom Dritten selbst erbracht werden, hat das Hotel, soweit es nicht etwas Anderes mit dem Gast vereinbart hat, nicht für die Erbringung dieser Sonderleistungen und im Zusammenhang damit entstehenden Ansprüche des Gastes einzustehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
14.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Garmisch-Partenkirchen. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz des Hotels.
14.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
14.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Stand: 5.11.2025
© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.